Gemeinsames Lernen
Die GGS Willbeck ist eine Grundschule des Gemeinsamen Lernens (GL).
Bereits vor fast 20 Jahren wurden wir GU- Schule („Gemeinsamer Unterricht“). In der aktuellen Sprachwahl änderte sich das in „GL – Gemeinsames Lernen“ – doch inhaltlich sind die Schwerpunkte weitgehend die Gleichen.
An unserer Schule können wir also auch Kinder aufnehmen, die besondere Förderbedarfe haben in den Bereichen „Lernentwicklung“, „Sprachentwicklung“ und „emotionale und soziale Entwicklungsverzögerungen“.
Hier muss allerdings gut abgewogen werden, ob das Kind in einer normal-großen Klasse sein Leben und Lernen bewältigen kann.
Die Beschäftigung mit Kindern mit sonderpädagogischen Bedarfen hat unsere Sicht auf das Lehren und Lernen geprägt. Diagnose, Differenzierung, Teamarbeit, Beratung (kollegiale Beratung/ Elternberatung) und Kooperation mit außerschulischen Experten sind für uns alltägliche, selbstverständliche Praxis.
Die Klassenlehrerinnen erhalten Unterstützung und Beratung durch die Sozialpädagogin, die in der Eingangsstufe (Jahrgangstufen 1 und 2) besonders die Entwicklung und Förderung der basalen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Blick hat und durch die Sonderpädagoginnen in allen Jahrgängen.
Im Detail:
Nach der Anmeldung
Den ersten Kontakt mit dem Kind erhalten wir bei der Schulanmeldung.
Fallen uns hier Kinder besonders auf oder geben die Eltern uns einen Hinweis auf bereits vermutete oder bestehende Förderbedarfe, setzen sich die Sozialpädagogin/ die Sonderpädagogin mit der abgebenden Kindertagestätte in Verbindung. (Die Erlaubnis zur Kontaktaufnahme wird zuvor im Anmeldebogen erfragt.) Sie vereinbaren einen Termin zur Beobachtung des Kindes im vertrauten Raum und zu einem Gespräch mit der verantwortlichen Gruppenleitung und ggfs. auch mit den Eltern.
Dieses Vorgehen nennen wir den „2.Blick“.
Es dient dazu, z.B. Kontakte herzustellen oder Diagnosen/ Therapien zu empfehlen, die dem Kind den Einstieg in das schulische Leben und Lernen erleichtern können.
Nach Rücksprache mit der Amtsärztin werden die Eltern in Einzelfällen von der Schulleitung in die Schule zu einem Gespräch eingeladen.
Hier ist zu klären, ob noch vor Schulbeginn des Kindes eine besondere Förderung unumgänglich notwendig ist und/oder ob eine besondere Förderung nach Schulbeginn erwartet wird.
Die Ergebnisse fließen in die Überlegungen zur Klassenbildung und in die Vorbereitung der Klassenlehrer*innen ein.
In der Schulzeit
Die Grundschullehrer*Innen unterrichten und fördern alle Kinder auf Förderstufe 1 gemeinsam mit den anderen Kindern in der Klasse.
Die Sozialpädagogin fördert die Kinder der Förderstufe 2 in Kleingruppen oder Einzelförderung.
Die Sonderpädagoginnen fördern die Kinder der Förderstufe 3 und Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf in Kleingruppen oder Einzelförderung.
In gemeinsamer Absprache der Jahrgangsteams (Klassenlehrer*Innen, Sozialpädagogin und Sonderpädagogin) erfolgt die Festlegung zu den jeweiligen Förderstufen.
(Die Abstufung orientiert sich an der Darstellung des Rügener Integrationsmodells in der Zeitschrift für Heilpädagogik 11/2011.)
Daraus ergibt sich eine Anzahl von Kindern mit besonderen Förderbedarfen.
Aufgrund festgelegter Stundenkontingente kann es keine durchgängige Unterstützung über den ganzen Unterrichtsmorgen in allen Klassen geben.
Auf Grundlage der in den Jahrgangsteams festgestellten Zahlen werden die Stunden der Sozialpädagogin und der Sonderpädagoginnen auf die Klassen verteilt.
Förderstufe 1
Alle Kinder werden gemeinsam von der Grundschullehrkraft beschult. Die Sonderpädagogin berät hinsichtlich spezieller Maßnahmen, z.B. sprachheilpädagogisch förderliche Unterrichtsanteile. Bei allen Kindern erfolgt regelmäßig in den Bereichen Sprache und Mathematik eine kurze Lernfortschrittsmessung.
Förderstufe 2
Fallen Schüler*innen in der Eingangsdiagnostik oder im Unterrichtsverlauf durch unterdurchschnittliche Leistungen auf, werden sie in Förderstufe 2 gefördert.
Die in den Unterricht integrierte Förderung von Stufe 1 reicht für diese Kinder nicht aus, so dass besondere Interventionen den Regelunterricht ergänzen müssen. Verantwortlich sind die Grundschullehrkraft und die Sozialpädagogin, die in Absprache Kleingruppen zu verschiedenen Bereichen anbietet oder Kinder einzeln fördert.
Förderstufe 3
Reicht die Förderung der Stufe 2 für ein Kind nicht aus, diagnostiziert eine Sonderpädagogin das individuelle Lern- und Entwicklungsvermögen.
In kooperativen Fallbesprechungen werden die Diagnostikergebnisse dargestellt und analysiert, Ansatzpunkte für die Förderung bestimmt und ein individueller Förderplan erstellt.
Verantwortlich für die Einzelfallhilfe ist eine Sonderpädagogin in Absprache mit den Grundschullehrkraft.
In der präventiven Einzelfallhilfe erhält das Kind in Abhängigkeit vom festgestellten individuellen Förderbedarf eine umfassende Förderung, die mehrere Bereiche einschließt.
Anerkannter sonderpädagogischer Förderbedarf
Zu den engeren sonderpädagogischen Aufgabenbereichen der Sonderpädagoginnen gehören außerdem:
- Durchführung von Verfahren im Rahmen der AO-SF
- Diagnostik, Förderplanung und Förderung der Kinder, die einen erhöhten Förderbedarf (Förderstufe 3) mit Tendenz zur zieldifferenten Förderung (ab Klasse 3 mit AO-SF) haben. Die Förderung kann innerhalb des Klassenverbandes (innere Differenzierung), durch die Übernahme von Kleingruppen oder in Einzelförderung (äußere Differenzierung) stattfinden.
- Kollegiale Beratung und Förderplanung, Unterrichtsberatung, Eltern- und Kinderberatung
Bei Schüler*innen mit durchgeführtem und anerkanntem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bedeutet das
- Umsetzung der Förderpläne in Kooperation mit dem Klassenlehrer*Innen-Team
- Vorschläge zu Fördermaterialien
- Unterstützung bei der Erstellung differenzierter Hausaufgaben
- Erstellung des Berichts zur jährlichen Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs in Absprache mit den Lehrkräften
- Unterstützung bei der Erstellung der Zeugnisse und Schulformempfehlungen in Absprache mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule sowie der Schulleitung
- Aufbau eines Netzwerkes mit anderen Institutionen wie z.B. Offener Ganztag, sozialpädagogische Tagesgruppe, Therapeuten, Jugendamt, Fachärzten, Förderzentren, sozialpädiatrischen Abteilungen, Psychologen etc.
Um auch im fachlichen Bereich weiterhin angebunden und informiert zu sein, besteht eine Vernetzung mit anderen Sonderpädagog*Innen z.B durch regelmäßige Teilnahme an den sonderpädagogischen Fachgruppen („SOFA“)